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Was ist eine Stiftung? Eine Stiftung ist eine Einrichtung, die mit Hilfe eines Vermögens einen vom Stifter festgelegten Zweck verfolgt. Dabei wird das Vermögen auf Dauer erhalten und es werden nur die Erträge für den Stiftungszweck verwendet.
Der Zweck Zweck der Stiftung ist die materielle und ideelle Unterstützung der Arbeit der evangelischen Kirchengemeinde Holsterhausen. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Unterstützung von
· Maßnahmen des missionarischen Gemeindeaufbaus · Arbeit mit Kindern, Konfirmanden und Jugendlichen · Arbeit mit Erwachsenen und Senioren · christlich-kulturelle Angebote (z.B. Kirchenmusik) · diakonische Maßnahmen · Erwerb, Erhalt und Gestaltung von Kirchengebäuden
Der Anspruch Mit den Erträgen, die das Stiftungskapital abwirft, können wir die Arbeit unserer Kreise und Gruppen erhalten und ausbauen. Die Stiftung soll das gewachsene Miteinander unserer lebendigen Gemeinschaft sichern. Eine Stiftung, die sich den Herausforderungen des demographischen Wandels und den zukünftigen ökonomischen Rahmenbedingungen stellt. Die Stiftung fördert die Vielfalt unseres Gemeindelebens und sichert unsere Traditionen für die Zukunft und fördert die aktuellen Bedürfnisse aller Generationen unserer Gemeinde. Sie bündelt eine Vielzahl von Aktivitäten an einem zentralen Ort und ermöglicht somit eine Teilhabe aller Gemeindeglieder am gesellschaftlichen Leben
Warum soll ich zustiften oder spenden? Mit einer Zustiftung oder einer Spende an die Stiftung schaffen Sie BLEIBENDE WERTE und unterstützen Sie DAUERHAFT die Arbeit Ihrer Kirchengemeinde.
Was kann ich zustiften oder spenden? Zustiftungen oder Spenden können durch Geldoder Sachmittel, durch testamentarische Verfügung (Erbschaft) oder Schenkung erfolgen. Wenn Sie Fragen haben: Sprechen Sie uns an – der Stiftungsrat informiert Sie gern!
Sind meine Zustiftungen und Spenden steuerlich abzugsfähig? Alle Zustiftungen und Spenden sind für Sie steuerlich abzugsfähig und verringern somit Ihre Steuerlast. Selbstverständlich erhalten Sie von uns automatisch die zur Vorlage beim Finanzamt nötige Bescheinigung. Bis zu einem Betrag von € 100 reicht sogar der Überweisungsbeleg aus!
Was geschieht mit meiner Zustiftung oder Spende? Natürlich wird jährlich ein Bericht veröffentlicht, der detailliert Rechenschaft ablegt, was mit Ihrem Geld geschehen ist und wem die Stiftung geholfen hat.
Wo finde ich die Stiftungssatzung? Die Stiftungssatzung und formlose Förderanträge erhalten Sie zu Ihrer Information im Gemeindebüro oder zum Download auf der Homepage
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