Home Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Stiftung?
Eine Stiftung ist eine Einrichtung, die mit Hilfe eines Vermögens einen vom Stifter festgelegten
Zweck verfolgt. Dabei wird das Vermögen auf Dauer erhalten und es werden nur die Erträge für
den Stiftungszweck verwendet.


Der Zweck
Zweck der Stiftung ist die materielle und ideelle Unterstützung der Arbeit der evangelischen
Kirchengemeinde Holsterhausen. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht
durch die Unterstützung von

· Maßnahmen des missionarischen Gemeindeaufbaus
· Arbeit mit Kindern, Konfirmanden und Jugendlichen
· Arbeit mit Erwachsenen und Senioren
· christlich-kulturelle Angebote (z.B. Kirchenmusik)
· diakonische Maßnahmen
· Erwerb, Erhalt und Gestaltung von Kirchengebäuden

  

Der Anspruch
Mit den Erträgen, die das Stiftungskapital abwirft, können wir die Arbeit unserer Kreise und
Gruppen erhalten und ausbauen. Die Stiftung soll das gewachsene Miteinander unserer
lebendigen Gemeinschaft sichern. Eine Stiftung, die sich den Herausforderungen des
demographischen Wandels und den zukünftigen ökonomischen Rahmenbedingungen
stellt. Die Stiftung fördert die Vielfalt unseres Gemeindelebens und sichert unsere
Traditionen für die Zukunft und fördert die aktuellen Bedürfnisse aller Generationen
unserer Gemeinde. Sie bündelt eine Vielzahl von Aktivitäten an einem zentralen Ort und
ermöglicht somit eine Teilhabe aller Gemeindeglieder am gesellschaftlichen Leben

 

Warum soll ich zustiften oder spenden?
Mit einer Zustiftung oder einer Spende an die Stiftung schaffen Sie BLEIBENDE WERTE
und unterstützen Sie DAUERHAFT die Arbeit Ihrer Kirchengemeinde.

 

Was kann ich zustiften oder spenden?
Zustiftungen oder Spenden können durch Geldoder Sachmittel, durch testamentarische
Verfügung (Erbschaft) oder Schenkung erfolgen. Wenn Sie Fragen haben: Sprechen Sie
uns an – der Stiftungsrat informiert Sie gern!

 

Sind meine Zustiftungen und Spenden steuerlich abzugsfähig?
Alle Zustiftungen und Spenden sind für Sie steuerlich abzugsfähig und verringern somit
Ihre Steuerlast. Selbstverständlich erhalten Sie von uns automatisch die zur Vorlage beim
Finanzamt nötige Bescheinigung. Bis zu einem Betrag von € 100 reicht sogar der
Überweisungsbeleg aus!

 

Was geschieht mit meiner Zustiftung oder Spende?
Natürlich wird jährlich ein Bericht veröffentlicht, der detailliert Rechenschaft ablegt, was
mit Ihrem Geld geschehen ist und wem die Stiftung geholfen hat.

 

Wo finde ich die Stiftungssatzung?
Die Stiftungssatzung und formlose Förderanträge erhalten Sie zu Ihrer Information im
Gemeindebüro oder zum Download auf der Homepage

 
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