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Stiftung Martin-Luther-Kirche Holsterhausen
Die Stiftung


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Durch eine Erbschaft ist die Kirchengemeinde Holsterhausen in die glückliche Lage
gekommen, eine Stiftung ins Leben zu rufen. Sie ist eine kirchliche Stiftung des
bürgerlichen Rechts und verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke. Die
Gesamtleitung wird vom Presbyterium wahrgenommen. Die Geschäfte führt ein
Stiftungsrat, von dessen fünf Mitgliedern drei aus dem Presbyterium gewählt
wurden. Die Stiftungsräte sind ehrenamtlich tätig.

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